Zahlungsarten / Versand

Versandkosten:

Wir berechnen Ihnen ab einer Anzahl von zwei Reifen pro Bestellung Deutschlandweit keine Versandkosten. 

Den Versand bei einem Reifen und anderen Teilen in Deutschland , Ausland sowie auch die garantierte 24H Zustellung an Arbeitstagen erlauben wir uns je nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Paketpreise. Frachtkosten kann man unter Kategorie Fracht pro Paket einsehen. (1 Paket kann höchstens bis zu 4 Vorderräder - 1 Vorderräder und 2 Hinterräder oder 2 Hinterräder beinhalten.)

Zahlungsbedingungen:

1. Preise, Zahlung, Sicherheiten

Unsere Preise gelten ab Werk und schließen die Verpackung, den Versand nicht ein. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. 

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten unsere Preise bei Lieferung ab Deutschland.

Zahlung per Rechnung

Sie bekommen die Ware direkt nach der Bestellung die Rechnung per Mail / Download und bezahlen Sie laut der darauf angegebenen Zahlugsfrist. Wir versenden die Ware, sofern lieferbar, direkt nach Bestelleingang.

 

2. Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen, höhere Gewalt

Die Lieferung erfolgt in folgende Länder DE, AT, CH, FR, SE, FI, IT, HU, RO, GB, PL, BE, LU, NL, DK, CZ, SK, SP, LI

Die für die Bestimmung des Versandtermins maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag – Freitag, bei gesonderter Beauftragung gegen eine zusätzliche Gebühr auch Samstag), bei der Zahlart Vorauskasse / Sofortüberweisung  ist als Datum der Zahlung der Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers maßgebend.

Im Angebot / Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind unverbindlich. Der Verkäufer ist bemüht, diese stets einzuhalten. 

Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.

Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

3. Versand, Gefahrübergang und Erfüllungsort

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten ein Prozent des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

4. Unberechtigte Annahmeverweigerung

Wird die Annahme unberechtigt verweigert oder der Auftrag storniert, so berechnen wir eine Schadenersatzgebühr von 15% des Warenwertes zuzüglich der anfallenden Frachtkosten. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Wir haben ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.

5. Anzeige von Transportschäden

Der Kunde hat dem Frachtführer gem. § 438 HGB einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes anzuzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.

Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Im Übrigen gilt § 438 HGB.

Wir verpflichten uns, vorbehaltlich der rechtzeitigen Schadenanzeige, dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Transportunternehmen binnen einer Frist von 14 Tagen abzutreten und dies dem Transportunternehmen anzuzeigen.

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